Deutscher Bundestag - Archiv
Silvia Breher
© Silvia Breher/ Jan Kopetzky
Silvia Breher, CDU/CSU
Rechtsanwältin, Volljuristin
Profile im Internet
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 23. Juli 1973 in Löningen; römisch-katholisch; drei Kinder.
Abitur am Copernicus-Gymnasium Löningen; Studium der Rechtswissenschaften in Osnabrück.
2011 bis 2017 Geschäftsführerin des Kreislandvolkverbandes Vechta.
2014 bis 2015 Mitglied der CDU Kommission „Nachhaltig leben - Lebensqualität bewahren“; 2015 bis 2018 Vorsitzende des Landesfachausschusses Europa des CDU-Landesverbandes Oldenburg; 2018 bis 2020 Vorsitzende des CDU Kreisverbandes Cloppenburg und Vorsitzende des CDU Stadtverbandes Löningen, seit März 2019 Vorsitzende des CDU Landesverbandes Oldenburg und seit November 2019 stellvertretende Vorsitzende der CDU Deutschlands.
Vorstandsmitglied des Oldenburger Pferdezuchtverbandes e. V.
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Direkt gewählt
Bereich "Direkt gewählt" ein-/ausklappen- Wahlkreis 032: Cloppenburg – Vechta
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenVeröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenBerufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
- Rechtsanwältin, Vechta
- Kreislandvolkverband Vechta e.V., Vechta,
- Geschäftsführerin
Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat
- Rechtsanwältin, Löningen (bis 28.05.2018)
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.