Deutscher Bundestag - Archiv
Dr. Eberhard Brecht
© Dr. Eberhard Brecht/Peter Köpke, Fotostudio Halberstadt
Dr. Eberhard Brecht, SPD
Diplom-Physiker
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 20. Februar 1950 in Quedlinburg; evangelisch; verheiratet; drei Kinder.
Lehre als Landschaftsgärtner; Abitur; Physikstudium, Tätigkeit als Wissenschaftler in der biologischen Grundlagenforschung an zwei Instituten der Akademie der Wissenschaften, Promotion.
1990 Mitglied der ersten frei gewählten Volkskammer der DDR für die SPD, 1990 bis 2001 Mitglied des Deutschen Bundestages; 2001 bis 2014 Oberbürgermeister der UNESCO-Welterbestadt Quedlinburg; Präsidiumsmitglied in der Deutschen Gesellschaft für die Vereinten Nationen; Mitgliedschaft in diversen Gesellschaften und Vereinen, Träger des Bundesverdienstkreuzes.
Dr. Eberhard Brecht hat am 25. Oktober 2019 für den ausgeschiedenen Abgeordneten Burkhard Lischka, SPD die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag erworben.
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappen- Wahlkreis 068: Harz
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenVeröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenFunktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
- Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen e.V., Berlin,
- Mitglied des Präsidiums
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.