Deutscher Bundestag - Archiv
Nadine Schön
© Nadine Schön/Carsten Simon
Nadine Schön (St. Wendel), CDU/CSU
Diplom-Juristin
Abgeordnetenbüro
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 5. Juni 1983; römisch-katholisch; verheiratet, zwei Söhne.
1989 bis 1993 Grundschule Hasborn-Dautweiler; 1993 bis 2002 Arnold-Janssen Gymnasium St. Wendel; 2002 bis 2007 Jura Studium an den Universitäten Heidelberg und Saarbrücken, 1. Staatsexamen; 2002 bis 2008 journalistische Ausbildung im Rahmen eines Stipendiums der Konrad-Adenauer-Stiftung.
2004 bis 2009 Mitglied des Saarländischen Landtages.
Mitglied des Bundestages seit September 2009, seit Januar 2014 stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Bereiche „Familie, Senioren, Frauen und Jugend“ sowie „Digitale Agenda“.
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
---|
Direkt gewählt
Bereich "Direkt gewählt" ein-/ausklappen- Wahlkreis 298: St. Wendel
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenVeröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenFunktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
- Initiative Sicherer Landkreis St. Wendel e.V., St. Wendel,
- Vorsitzende, ehrenamtlich
- Jochen-Rausch-Zentrum St. Wendel e.V., St. Wendel,
- Stellv. Vorsitzende, ehrenamtlich
- Stefan-Morsch-Stiftung, Birkenfeld/Nahe,
- Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.