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Tourismus

Der Ausschuss stellt sich vor

Die Tourismuspolitik der Bundesrepublik ist föderal strukturiert und Teil der Wirtschaftspolitik. Das bedeutet, dass die Gestaltung und Entwicklung der touristischen Rahmenbedingungen dem Bund obliegen. Anders als in anderen Ländern gibt es in Deutschland jedoch kein Tourismusministerium. Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Thomas Bareiß, ist Beauftragter der Bundesregierung für Tourismus.

Für die unmittelbare Planung, Ausführung und Förderung sind Länder und Kommunen zuständig. Umso wichtiger ist daher der Ausschuss für Tourismus, in dem alle für den Tourismus relevanten Themen gebündelt sind.

Vorsitzender, stellvertretende Vorsitzende, Obleute, Sprecherinnen und Sprecher

Dem Ausschuss für Tourismus unter dem Vorsitz des Abgeordneten Sebastian Münzenmaier (AfD) gehören 18 Mitglieder aus den sechs im Bundestag vertretenen Fraktionen an – die CDU/CSU stellt 6  Mitglieder, die SPD 4 Mitglieder, die Fraktionen AfD, FDP, DIE LINKE. und Bündnis 90/Die Grünen jeweils 2 Mitglieder. Der Ausschuss tagt in den Sitzungswochen des Deutschen Bundestages mittwochnachmittags.

Der Vorsitzende des Ausschusses ist für die Vorbereitung, Einberufung und Leitung der Ausschusssitzungen verantwortlich. Im Falle seiner Abwesenheit übernimmt seine Stellvertreterin, die Abgeordnete Astrid Damerow (CDU/CSU), die Aufgaben.

Neben dem Vorsitzenden kommt den Obleuten eine wichtige Rolle bei der Planung der Ausschussarbeit zu. Jede Fraktion benennt eine Obfrau bzw. einen Obmann, die bzw. der dem Vorsitzenden als Ansprechperson in allen Verfahrensfragen dient. Als Obleute fungieren für die Fraktion der CDU/CSU der Abgeordnete Dr. Klaus-Peter Schulze, für die SPD die Abgeordnete Gabriele Hiller-Ohm, für die AfD der Abgeordnete CHristoph Neumann, für die FDP der Abgeordnete Roman Müller-Böhm, für die DIE LINKE. die Abgeordnete Kerstin Kassner und für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Abgeordnete Markus Tressel. Das Obleutegespräch findet mittwochs vor der Ausschusssitzung statt.

Die Mitglieder einer Fraktion im Ausschuss werden nach außen und auch gegenüber den anderen Fraktionen von ihren Vorsitzenden, den sogenannten Sprecherinnen und Sprechern, repräsentiert. Für die Fraktion der CDU/CSU fungiert als Sprecher der Abgeordnete Paul Lehrieder, für die SPD die Abgeordnete Gabriele Hiller-Ohm, für die AfD der Abgeordnete Sebastian Münzenmaier, für die FDP der Abgeordnete Dr. Marcel Klinge, für DIE LINKE. die Abgeordnete Kerstin Kassner und für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Abgeordnete Markus Tressel.

Beratungsthemen

Tourismus ist eine Querschnittsbranche, die viele Politikfelder berührt. Im Ausschuss werden einerseits Themen beraten, die für Reiseveranstalter relevant sind, wie beispielsweise die gewerbesteuerliche Hinzurechnung (sog. Urlaubssteuer) auf angemietete Hotelzimmer oder beim Einkauf von Übernachtungskontingenten, die Digitalisierung und Nutzung von Plattformen in der Tourismusbranche oder der Fachkräftemangel im Hotel- und Gaststättengewerbe.

Ebenso wichtig sind Angelegenheiten, die den Schutz und die Interessen der Reisenden betreffen. Hier sind beispielsweise die Rechte der Fluggäste bei Airline-Insolvenzen, die Herstellung von Barrierefreiheit oder auch Reisemöglichkeiten für Kinder- und Jugendliche zu nennen.

Darüber hinaus befasst sich der Ausschuss auch mit Themen wie dem Klimawandel und seinen Auswirkungen auf den Tourismus, beispielsweise auf den Wintersport oder  der Förderung eines nachhaltigen Tourismus.

Der Ausschuss lässt sich regelmäßig über Aktivitäten der Bundesregierung mit tourismuspolitischem Bezug unterrichten. Das betrifft beispielsweise die nationale Tourismusstrategie der Bundesregierung, die Arbeit des Kompetenzzentrums Tourismus des Bundes, tourismuspolitische Haushaltsansätze der Ressorts oder auch die Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt.

Ausschussberatungen

Die Ausschusssitzungen bilden den Schwerpunkt der Ausschussarbeit. Hier werden Gesetzentwürfe, Anträge, Unterrichtungen und Vorlagen der EU beraten, die das Plenum des Deutschen Bundestags dem Ausschuss federführend oder zur Mitberatung überweist.

Der Ausschuss wird jedoch insbesondere auf eigene Initiative hin tätig und berät aufgrund des Selbstbefassungsrechts Themen aus dem eigenen Geschäftsbereich ohne Überweisung durch den Bundestag. Dabei lässt er sich in der Regel durch Experten aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft informieren. Dies geschieht im Rahmen von öffentlichen bzw. nicht öffentlichen Anhörungen und Fachgesprächen, in Arbeitskreisen und bei Vor-Ort-Terminen.

Internationaler Erfahrungsaustausch

Der Austausch mit ausländischen Parlamentariern und Regierungsvertretern spielt eine wichtige Rolle in der Arbeit des Tourismusausschusses. Neben Gesprächen in den Räumen des Bundestages können mit Zustimmung des Präsidiums auch Delegationsreisen ins Ausland -  mit in der Regel neun Abgeordneten -  durchgeführt werden. Es werden dabei aktuelle tourismuspolitische Fragen, Entwicklungen und Herausforderungen erörtert sowie Projekte begutachtet, die mit deutscher Unterstützung finanziert werden.