Öffentliche Anhörungen
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales führt öffentliche Anhörungen von Sachverständigen zu Gesetzentwürfen und Anträgen durch. Die entsprechenden Dokumente dazu (Gesetzentwürfe, Anträge, Tagesordnungen, Stellungnahmen, Protokolle) finden Sie auf dieser Seite.
Anmeldung
Zu unseren öffentlichen Anhörungen heißen wir Zuhörerinnen und Zuhörer gern willkommen. Bitte beachten Sie jedoch, dass Besucher kein Rede- und Fragerecht haben. Während der öffentlichen Anhörung dürfen keine Foto- bzw. Filmaufnahmen gemacht werden und Mobiltelefone müssen lautlos gestellt werden. Um einen reibungslosen Einlass an den Eingängen zu gewährleisten, melden Sie sich bitte unter Angabe von:
- Datum und Thema der Anhörung,
- Vor- und Zuname,
- Geburtsdatum
bis zwei Arbeitstage vor der Sitzung, unter der Mailadresse arbeitundsoziales@bundestag.de an. Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass ist zur Einlasskontrolle mitzubringen. Um Zuhörerinnen und Zuhörern mit Behinderungen die Teilnahme an den öffentlichen Anhörungen zu ermöglichen, bitten wir bei der Anmeldung um Hinweise zu behinderungskompensierenden technischen Hilfsmitteln, die unsererseits zur Verfügung gestellt werden müssen.
Die Polizei beim Deutschen Bundestag führt für Besucher und Gäste, die aufgrund einer Anmeldung Zutritt zu den Liegenschaften des Deutschen Bundestages erhalten, auf Grundlage des § 2 Absatz 6c der Hausordnung des Deutschen Bundestages eine Zuverlässigkeitsüberprüfung insbesondere durch Einsichtnahme in das Informationssystem der Polizei beim Deutschen Bundestag und in das Informationssystem der Polizei (INPOL) durch. Die bei der Anmeldung übermittelten personenbezogenen Daten (Name, Vorname und Geburtsdatum) werden nach Beendigung des Besuches gelöscht bzw. vernichtet.
Unsere Anhörungen können Sie auch in der Mediathek auf der Internetseite des Deutschen Bundestages verfolgen.