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Ausschüsse

Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften

Zeit: Montag, 22. März 2021, 14 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 4 900

Sachverständige sehen Nachbesserungsbedarf bei dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf zur Novellierung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (19/25319). Das machten die zu einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft unter Leitung von Alois Gerig (CDU/CSU) am Montag, 22. März 2021, geladenen Experten deutlich. Der Entwurf sieht unter anderem vor, einige Regelungen an die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) anzupassen. Künftig sollen nach einem EuGH-Urteil Vitamine, Mineralstoffe, Aminosäuren und sonstige Stoffe mit ernährungsbezogener und physiologischer Wirkung nicht mehr Lebensmittelzusatzstoffen gleichgestellt sein, für die ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt gilt. Außerdem soll mit der Novellierung geregelt werden, wie der Online-Handel mit verderblichen Lebensmitteln, Kosmetika und Bedarfsgegenständen amtlich zu überwachen ist.

Umstritten bleibt das Thema Transparenz bei Lebensmittelkontrollen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte einen Antrag (19/25544) vorgelegt, in dem zur Stärkung der Verbraucherrechte mehr Transparenz bei Lebensmittelkontrollen mithilfe eines Hygienebarometers oder Smileys gefordert wird.

Pauschalverbot und Grundrechtseingriff kritisiert

Dr. Marcus Girnau, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Lebensmittelverbands Deutschland, kritisierte die in dem Gesetzentwurf enthaltene Übergangsregelung, wodurch es weiterhin zu einem Pauschalverbot für Vitamine komme. Die Aufrechterhaltung dieses EU-rechtwidrigen Zustandes sei nicht akzeptabel. Was die Rückverfolgbarkeitsvorschriften bei Lebensmitteln angeht, so räumte Girnau ein, das dies ein wichtiges Instrument des Krisenmanagements sei. Entscheidend sei jedoch die betriebliche Machbarkeit. Die zwingend vorgeschriebenen Anforderungen der elektronischen Vorhaltung und Übermittlung der Rückverfolgbarkeitsdaten innerhalb von 24 Stunden verstießen zudem gegen EU-Recht, befand Girnau.

Ingrid Hartges, Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga), machte deutlich, das sich an der ablehnenden Haltung der Dehoga an einem „sogenannten Transparenz- oder Smiley-System“ nichts geändert habe. Dies würde einen nicht zu rechtfertigenden Eingriff in die Grundrechte darstellen und den Verbrauchern auch „keine verlässliche aktuelle Information bieten“. Wie Girnau sah es auch die Dehoga-Hauptgeschäftsführerin als problematisch an, die Anforderungen bei der Rückverfolgung zu verschärfen. Für die kleinen Unternehmen müsse auch künftig die Datenübermittlung per Mail möglich sein, forderte Hartges.

Herausforderungen des Smiley-Systems

Anja Tittes, Vorsitzende des Bundesverbandes der Lebensmittelkontrolleure, sieht bei den Veröffentlichungspflichten von Lebensmittelkontrollen Überarbeitungsbedarf, „insbesondere um das rechtsstaatliche Prinzip der Unschuldsvermutung zu wahren“. Zahlreiche Fragen gebe es auch noch hinsichtlich einer rechtssicheren Probenentnahme von im Internet gehandelten Lebensmitteln. Was die Grünen-Forderung zur Lebensmittelkontrolle angeht, so machte Tittes deutlich, dass nur bundeseinheitliche Regelungen akzeptabel seien. „Ein Flickenteppich in Deutschland darf nicht entstehen.“ Mit Blick auf das dänische Vorbild eines Smileys gab sie zu bedenken, dass es dazu in Deutschland an Kontrolleuren mangle.

Dr. Lutz Zengerling vom Lebensmittel- und Veterinäramt Berlin-Pankow verwies auf positive Erfahrungen, die er mit dem Smiley-System in seinem Bezirk gemacht habe. Das EU-Recht, so Zengerling, enthalte die Möglichkeit, Einstufungen von einzelnen Lebensmittelunternehmern zu veröffentlichen. Ein solches Verfahren schütze insbesondere die Betriebe, die sich rechtskonform verhalten, da sie höhere Kosten hätten als Betriebe, „die sich diese Betriebsausgaben zulasten der seriös arbeitenden Betriebe und auch zulasten der Verbraucher sparen“.

Kontrollergebnis in der Lebensmittelüberwachung

Christina Blachnik vom Bundesverband der Deutschen Lebensmittelchemiker im öffentlichen Dienst betonte, ihr Verband fordere seit Jahren eine bundeseinheitliche und rechtssichere Regelung für eine transparente Darstellung der Kontrollergebnisse in Lebensmittelbetrieben, die Teil einer neuen Transparenzvorschrift sein müsse. Das sogenannte Kontrollbarometer sei verpflichtend bei allen Betrieben – unabhängig von der Branche – anzubringen. „Es stellt die Betriebssituation dar, sowohl in positiven also auch in negativen Fällen“, sagte sie.

Axel Haentjes vom Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels verwies hingegen darauf, dass es schon mehrere Versuche auf Länderebene gegeben habe, Transparenzsysteme einzuführen. „Keines davon hat überzeugt, viele wurden wieder eingestellt, einen messbaren Nutzen für den Verbraucher konnte man nie feststellen“, urteilte er. Dies, so Haentjes, sei auch kein Wunder, „denn das Kontrollergebnis der Lebensmittelüberwachung ist nur eine punktuelle Momentaufnahme eines Zustandes, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung in der Regel schon wieder behoben ist und somit dem Verbraucher ein Bild vorgaukelt, dass in Wirklichkeit gar nicht mehr besteht“.

Der Lebensmittelskandal um den Wurstproduzenten Wilke

Als Reaktion auf den Lebensmittelskandal um den Wurstproduzenten Wilke reiche die Novellierung nicht aus, befand Oliver Huizinga vom Verein Foodwatch. Seinerzeit seien die Hygienemängel bei dem Unternehmen den Behörden lange bekannt gewesen, die Öffentlichkeit gleichwohl aber nicht informiert worden. Aus Sicht von Huizinga braucht es eine grundlegende Reform der Lebensmittelüberwachung. Anstatt in jedem Landkreis eine Behörde zu installieren, brauche es pro Bundesland eine politisch unabhängige Landesanstalt. Außerdem werde vollständige Transparenz über alle Kontrollergebnisse benötigt. Für eventuelle Rückrufe brauche es zudem ganz klare Vorgaben „ohne Ermessensspielräume“.

Für eine transparente Darstellung der Ergebnisse der Lebensmittelkontrollen in Form eines Kontrollbarometers oder Smiley-Systems sprach sich auch Christiane Seidel vom Verbraucherzentrale Bundesverband aus. Die EU-Kontrollverordnung biete die rechtliche Grundlage für ein solches System, sagte sie. Transparenzsysteme schafften einen Anreiz für die Unternehmen, sich jederzeit rechtskonform zu verhalten. Das Beispiel Dänemark zeige, das sich dadurch die Hygienesituation in den Betrieben verbessere.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/25319) sieht unter anderem vor, einige Regelungen an die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) anzupassen. Künftig sollen nach einem EuGH-Urteil Vitamine, Mineralstoffe, Aminosäuren und sonstige Stoffe mit ernährungsbezogener und physiologischer Wirkung nicht mehr Lebensmittelzusatzstoffen gleichgestellt sein, für die ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt gilt. Das bedeute, dass für Zusatzstoffe wie Vitamine künftig das Erfordernis entfällt, eine Erlaubnis zu beantragen, wenn diese einem Lebensmittel zugesetzt werden.

Zudem regelt der Gesetzentwurf Einzelheiten dazu, wie der Online-Handel mit verderblichen Lebensmitteln, Kosmetika und Bedarfsgegenständen amtlich zu überwachen ist. Dazu sollen die Lebensmittelüberwachungsbehörden anonym Online-Bestellungen tätigen können, um Proben entnehmen zu können.

Antrag der Grünen

Die Grünen fordern in ihrem Antrag mit dem Titel „Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher stärken – Transparenz bei der Lebensmittelkontrolle ermöglichen“ (19/25544), dass die Bundesregierung eine Rechtsgrundlage für eine bundeseinheitliche Hygienekennzeichnung für Gaststätten und lebensmittelverarbeitende Betriebe in Form eines Hygienebarometers oder Smileys schaffen soll.

Ebenso solle die Regierung Transparenz über die Ergebnisse der behördlichen Kontrollen hinsichtlich Produktuntersuchungen sowie Betriebsüberwachungen schaffen, indem Kontrollergebnisse unabhängig vom Schweregrad möglicher Verstöße der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. (hau/eis/22.03.2021)

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