Aufbauend auf den Ergebnissen des 2. Untersuchungsausschusses der 17. Wahlperiode zur Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ soll der 3. Untersuchungsausschuss Fragestellungen untersuchen, die seinerzeit offengeblieben sind. Unter Einbeziehung der Ergebnisse der Untersuchungsausschüsse in mehreren Ländern soll der Ausschuss das Gesamtbild insbesondere zum Umfeld und den Unterstützern sowie dem Terrornetzwerk selbst schärfen. Schließlich soll der Ausschuss die Arbeit der Sicherheits- und Ermittlungsbehörden mit V-Personen und anderen vergleichbaren Quellen aufklären und prüfen. Auf der Grundlage der von ihm gewonnenen Erkenntnisse soll der Untersuchungsausschuss nötigenfalls Handlungsempfehlungen aussprechen.