+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

Ausschüsse

Öffentliche Anhörungen / Öffentliche Sitzungen/Öffentliche Veranstaltungen

Hinweis:

Zu unseren öffentlichen Anhörungen und öffentlichen Sitzungen heißen wir Zuhörerinnen und Zuhörer gern willkommen. Um einen reibungslosen Einlass am „Eingang West“ des Paul-Löbe-Hauses, Konrad-Adenauer-Str. 1, bzw. am Eingang des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses, Adele-Schreiber-Krieger-Str. 1, zu gewährleisten, geben Sie uns bitte bis spätestens Dienstag, 13 Uhr, vor der Veranstaltung Ihre Daten wie folgt per E-Mail vorzimmer.pa24@bundestag.de bekannt:

  • Datum und Thema der Anhörung/Sitzung,
  • Vor- und Zuname,
  • Geburtsdatum.

Die Polizei beim Deutschen Bundestag führt für Besucher und Gäste, die aufgrund einer Anmeldung Zutritt zu den Liegenschaften des Deutschen Bundestages erhalten, auf Grundlage des § 2 Absatz 6c der Hausordnung des Deutschen Bundestages eine Zuverlässigkeitsüberprüfung insbesondere durch Einsichtnahme in das Informationssystem der Polizei beim Deutschen Bundestag und in das Informationssystem der Polizei (INPOL) durch. Die bei der Anmeldung übermittelten personenbezogenen Daten (Name, Vorname und Geburtsdatum) werden nach Beendigung des Besuches gelöscht beziehungsweise vernichtet. Bitte bringen Sie zur Einlasskontrolle einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.

Bitte haben Sie Verständnis, dass eine Anmeldung aus Kapazitätsgründen nicht immer den Zutritt zum Sitzungssaal garantieren kann. Ein frühzeitiges Erscheinen ist daher empfehlenswert. Ein Rede- und Fragerecht besteht nicht. 

Falls Sie in Ihrer Mobilität eingeschränkt sind, geben Sie uns bitte einen Hinweis, damit wir gegebenenfalls behilflich sein können.