Die Expertenkommission hatte den Auftrag, für den Bundestag Handlungsempfehlungen zu erarbeiten, die ihm als Grundlage für eine Entscheidung zur Zukunft des BStU dienen. Im Vordergrund stand dabei, wie die aus dem Stasi-Unterlagen-Gesetz resultierenden Aufgaben des BStU langfristig und zusammen mit anderen Institutionen effizient und sachgerecht fortgeführt werden können. Die Kommission hat ihre Arbeit beendet.