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Umwelt

Öffentliche Anhörungen

Allgemeine Information:

Zur Information über einen Gegenstand seiner Beratung kann der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit nach § 70 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages öffentliche Anhörungen von Sachverständigen, Interessenvertretern und anderen Auskunftspersonen vornehmen.

An einer öffentlichen Anhörung interessierte Besucherinnen und Besucher werden gebeten, sich unter Angabe von Name, Vorname sowie Geburtsdatum bis zum Vortag der Sitzung, 16 Uhr, unter der E-Mailadresse umweltausschuss@bundestag.de anzumelden. Die sich anmeldenden Gäste werden hiermit darüber informiert, dass ihre Daten im Polizeilichen Informationssystem (INPOL) überprüft und für die Einlasskontrolle verwendet werden. Nach Beendigung des Besuches werden die Daten vernichtet. Ein gültiger Personalausweis ist zur Einlasskontrolle mitzubringen. Für Besucher besteht kein Rede- oder Fragerecht.

Bitte haben Sie Verständnis, dass keine Bestätigungsmail für Ihre Anmeldung versandt wird. Interessenten, die auf Grund der begrenzten Platzzahl keinen Platz mehr im Anhörungssaal erhalten, werden per E-Mail informiert. Ggf. können Sie sich über die Anhörung im Internetauftritt des Deutschen Bundestages unter Mediathek informieren.

Falls Sie in Ihrer Mobilität eingeschränkt sind, geben Sie uns bitte einen Hinweis, damit wir gegebenenfalls behilflich sein können.

Medienvertreter benötigen zum Betreten der Gebäude des Deutschen Bundestages eine Akkreditierung der Pressestelle. Bild- und Tonberichterstatter werden gebeten, sich beim Pressereferat (Telefon: +49 30 227-32929 oder 32924) anzumelden.

Vorankündigungen

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