Aufgaben des Ausschusssekretariats
Das Ausschusssekretariat unterstützt die Arbeit des Ausschusses in organisatorischer und fachlicher Hinsicht. Es assistiert insbesondere dem Vorsitzenden, dem Gremium aus Vorsitzendem und Obleuten (Obleutegespräch), den Berichterstattern und den Europabeauftragten bei der Wahrnehmung ihrer jeweiligen Aufgaben. In organisatorisch-technischer Hinsicht reicht das Aufgabenspektrum des Sekretariats von der Versendung von Ausschussdrucksachen über die Belegung von Räumen im Bundestag bis hin zur Erledigung umfangreicher Schreibarbeiten. Stärker inhaltlich geprägt ist die Aufgabe, auf der Basis von Wünschen und Informationen aus den Fraktionen die Einladungen und Tagesordnungen zu den jeweiligen Sitzungen vorzubereiten. Bei den Ausschusssitzungen kommt insbesondere der Leiterin des Ausschusssekretariats die Aufgabe zu, den Vorsitzenden bei der Sitzungsleitung zu unterstützten und ihn in allen Fragen der Geschäftsordnung zu beraten. Sie leistet damit einen Beitrag zum ordnungsgemäßen Ablauf der Sitzungen und zum Zustandekommen von klaren und unzweideutigen Beschlüssen. Ferner setzt das Ausschusssekretariat Verfahrensbeschlüsse zu öffentlichen Anhörungen um und fertigt im Nachgang jeweils ein Wortprotokoll an. Zu den ordentlichen Ausschusssitzungen verfasst das Sekretariat Kurzprotokolle. Im Anschluss an die abschließende Beratung einer federführenden Vorlage im Ausschuss fertigt das Sekretariat den Entwurf einer Beschlussempfehlung und eines Berichtes an, mit denen insbesondere der Beratungsverlauf und die Änderungsvorschläge der Ausschussmehrheit dokumentiert werden. Im Kontakt mit dem Auswärtigen Amt und den Botschaften vor Ort bereitet das Sekretariat Delegationsreisen des Ausschusses vor. Ein Mitarbeiter des Sekretariats begleitet die Delegation während der Reisen und verfasst im Anschluss einen ausführlichen Bericht.