Pressestatement des Vorsitzenden des Ausschuss für Gesundheit im Anschluss an die 124. Sitzung am 28. Juni 2017
Mein sehr verehrten Damen und Herren,
guten Morgen und herzlichen Dank für Ihr Kommen!
Der Ausschuss für Gesundheit hat nach § 91 Absatz 2 SGB V das Recht Widerspruch gegen die Vorschläge der Trägerorganisationen des Gemeinsamen Bundesausschusses für die Benennung der Unparteiischen Mitglieder geltend zu machen.
Voraussetzung ist, dass er die Unabhängigkeit oder Unparteilichkeit eines oder mehrerer Kandidaten nicht gewahrt sieht.
Der Widerspruch muss mit 2/ 3 Mehrheit erfolgen.
Von diesem Recht hat der Ausschuss für Gesundheit heute Morgen Gebrauch gemacht.
Er hat geheimer Einzelabstimmung darüber entschieden, ob die von den Trägerorganisationen des G-BA ab dem 1. Juli 2018 als hauptamtliche unparteiische Mitglieder benannten, Uwe Deh und Lars Lindemann, die Voraussetzungen des § 91 Satz 2 SGB V erfüllen.
Vorab möchte ich noch einmal betonen, dass der Ausschuss und seine Mitglieder sich diese Entscheidung nicht leicht gemacht haben. Wir haben uns mit dem Verfahren und allen damit zusammenhängenden Fragen sehr intensiv befasst.
Bevor ich das Ergebnis unserer Abstimmung bekannt gebe, ist es mir wichtig zu betonen, dass mit diesem Ergebnis keinerlei Aussagen über die persönliche und fachliche Eignung der beiden Kandidaten verbunden sind. Diese steht vollkommen außer Frage.
Es ging bei unserer Entscheidung ausschließlich um die Frage der Unparteilichkeit und Unabhängigkeit.
Ich darf Ihnen nun das Ergebnis der Abstimmung des Gesundheitsausschusses mitteilen:
Zunächst das Ergebnis für Herrn Uwe Deh:
Von insgesamt 36 abgegebenen Stimmen haben 36 der Benennung von Herrn Uwe Deh widersprochen.
Dann das Ergebnis für Herrn Lars Lindemann:
Von insgesamt 36 abgegebenen Stimmen haben 36 der Benennung von Herrn Lars Lindemann widersprochen.
Damit hat der Ausschuss mit der erforderlichen 2/ 3 Mehrheit Widerspruch gegen die Benennung von Uwe Deh und Lars Lindemann eingelegt.
Ich darf Ihnen noch kurz erläutern, wie das weitere Verfahren aussieht.
Ich werde Gesundheitsminister Hermann Gröhe heute noch das Ergebnis unserer Abstimmung mitteilen. Er wiederum wird den G-BA informieren.
Die Trägerorganisationen des G-BA können dann innerhalb von 6 Wochen, neue Vorschläge für hauptamtliche, unparteiische Mitglieder vorlegen.
Ist der Ausschuss der Auffassung, dass die neu vorgeschlagenen Kandidaten die Voraussetzungen des § 91 Absatz 2 SGB V erfüllen, muss er nicht tätig werden. Hat er allerdings erneut Bedenken hinsichtlich Unabhängigkeit oder Unparteilichkeit eines oder mehrerer Kandidaten, kann er auch diesen Vorschlägen innerhalb von sechs Wochen widersprechen. Widerspricht der Ausschuss erneut, erfolgt die Berufung der hauptamtlichen Unparteiischen Mitglieder durch das Bundesministerium für Gesundheit.