Öffentliche Anhörungen
Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend führt öffentliche Anhörungen von Sachverständigen, Interessenvertretern und anderen Auskunftspersonen zu Gesetzentwürfen und Anträgen durch. Die entsprechenden Dokumente dazu (Gesetzentwürfe, Anträge, Tagesordnungen, Stellungnahmen, Protokolle) finden Sie auf dieser Seite.
Bitte teilen Sie uns zur Anmeldung per E-Mail (familienausschuss@bundestag.de), per Fax oder telefonisch folgende Angaben mit:
- Datum und Thema der Anhörung
- Name und Vorname
- Geburtsdatum
Wegen des teilweise großen öffentlichen Interesses können wir Ihre Anmeldung grundsätzlich nicht bestätigen. Ein Rede- und Fragerecht besteht nicht. Bringen Sie zur Einlasskontrolle einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.
Die Polizei beim Deutschen Bundestag führt für Besucher und Gäste, die aufgrund einer Anmeldung Zutritt zu den Liegenschaften des Deutschen Bundestages erhalten, auf Grundlage des § 2 Absatz 6c der Hausordnung des Deutschen Bundestages eine Zuverlässigkeitsüberprüfung insbesondere durch Einsichtnahme in das Informationssystem der Polizei beim Deutschen Bundestag und in das Informationssystem der Polizei (INPOL) durch. Die bei der Anmeldung übermittelten personenbezogenen Daten (Name, Vorname und Geburtsdatum) werden nach Beendigung des Besuches gelöscht beziehungsweise vernichtet.
Um behinderten Zuhörerinnen und Zuhörern die Teilnahme an den öffentlichen Anhörungen zu ermöglichen, bitten wir bei der Anmeldung um Hinweise zu behinderungskompensierenden technischen Hilfsmitteln, die unsererseits zur Verfügung gestellt werden müssen.