Öffentliche Anhörungen
Als nächstes wird der Ausschuss Sachverständige zu folgendem Thema in öffentlicher Sitzung anhören:
Zu unseren öffentlichen Anhörungen heißen wir Zuhörerinnen und Zuhörer gern willkommen. Bitte beachten Sie jedoch, dass Besucher kein Rede- und Fragerecht haben. Während der öffentlichen Anhörung dürfen keine Foto- bzw. Filmaufnahmen gemacht werden und Mobiltelefone müssen lautlos gestellt werden. Hinweis: Unmittelbar vor den jeweiligen Terminen finden Sie an dieser Stelle die schriftlichen Stellungnahmen der Sachverständigen zu den Anhörungen. Sollten von den Fraktionen ergänzende Anträge zu den Anhörungen vorgelegt werden, finden Sie diese ebenfalls hier.
Um einen reibungslosen Einlass an den Eingängen zu gewährleisten, melden Sie sich bitte unter Angabe von:
- Datum und Thema der Anhörung,
- Vor- und Zuname,
- Geburtsdatum
bis zum Vortag der Sitzung, 16.00 Uhr, unter der Mailadresse arbeitundsoziales@bundestag.de an. Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass ist zur Einlasskontrolle mitzubringen.
Die Polizei beim Deutschen Bundestag führt für Besucher und Gäste, die aufgrund einer Anmeldung Zutritt zu den Liegenschaften des Deutschen Bundestages erhalten, auf Grundlage des § 2 Absatz 6c der Hausordnung des Deutschen Bundestages eine Zuverlässigkeitsüberprüfung insbesondere durch Einsichtnahme in das Informationssystem der Polizei beim Deutschen Bundestag und in das Informationssystem der Polizei (INPOL) durch. Die bei der Anmeldung übermittelten personenbezogenen Daten (Name, Vorname und Geburtsdatum) werden nach Beendigung des Besuches gelöscht bzw. vernichtet.
Um behinderten Zuhörerinnen und Zuhörern die Teilnahme an den öffentlichen Anhörungen zu ermöglichen, bitten wir bei der Anmeldung um Hinweise zu behinderungskompensierenden technischen Hilfsmitteln, die unsererseits zur Verfügung gestellt werden müssen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass keine Bestätigungsmail für Ihre Anmeldung versandt wird. Interessenten, die auf Grund der begrenzten Platzzahl keinen Platz mehr im Anhörungssaal erhalten, werden per E-Mail informiert. Unsere Anhörungen können Sie auch in der Mediathek auf der Internetseite des Deutschen Bundestages verfolgen.