Rüstungsexporte in die Türkei
Berlin: (hib/PEZ) Ausfuhrgenehmigungen von Rüstungsgütern in die Türkei stehen im Mittelpunkt einer Antwort (19/191) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/43). Daten über tatsächliche Ausfuhren von Ausrüstungen, die auch militärisch relevant sein oder zur Folter verwendet werden könnten, lägen zwar nicht vor, erklärt die Bundesregierung. Stattdessen führt sie detailliert Genehmigungszahlen für das Jahr 2017 auf, etwa für Güter, die sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden können. Sie äußert sich darüber hinaus zum Genehmigungsprozess verschiedener Güter, die mittelbar oder unmittelbar mit der Rüstungsbranche zu tun haben.