Festnahme von Menschenrechtsanwalt
Berlin: (hib/STO) Die von der Bundesregierung erhaltene Reaktion der ägyptischen Regierung auf ein gemeinsam mit Kanada, Italien, den Niederlande und Großbritannien verfasstes Schreiben zur Festnahme des Menschenrechtsanwalts Ibrahim Metwally Hegazy ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/272) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/133). Wie die Bundesregierung darin schreibt, bat das ägyptische Außenministerium am 5. November 2017 in Reaktion auf die gemeinsame Erklärung vom 3. November dieses Jahres zunächst die Botschafter Italiens, der Niederlande und Deutschlands zu einem Gespräch. Im Anschluss sei es zu weiteren Terminen mit den Vertretern Kanadas und Großbritanniens gekommen.
In den Gesprächen wie auch in einer anschließenden Pressemitteilung habe das ägyptische Außenministerium sein Missfallen über die gemeinsame Erklärung zum Ausdruck gebracht, führt die Bundesregierung ferner aus. „Den Botschaftern boten die Gespräche die Gelegenheit, erneut ihre gemeinsame Sorge um das Schicksal des Menschenrechtsanwalts Ibrahim Metwally Hegazy zum Ausdruck zu bringen, nachdem das ägyptische Außenministerium ihrer gemeinsamen Bitte um eine Demarche wochenlang nicht entsprochen hatte“, heißt es in der Antwort weiter.