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Deutscher Bundestag - Archiv

13.12.2017 Inneres — Gesetzentwurf — hib 592/2017

Linke gegen Wartefrist bei Familiennachzug

Berlin: (hib/STO) Die geltende Warteregelung beim Familiennachzug zu subsidiär schutzberechtigten Flüchtlingen soll nach den Willen der Fraktion Die Linke „mit sofortiger Wirkung wieder aufgehoben“ werden. Zur Begründung verweist die Fraktion in einem entsprechenden Gesetzentwurf (19/241) auf „verfassungsrechtliche, humanitäre und integrationspolitische“ Aspekte. Angesichts „aktueller Überlegungen einzelner Parteien, den Familiennachzug weiter auszusetzen“, benötigten die Betroffenen „ein schnelles positives Signal des Bundestages“.

Wie die Fraktion ausführt, wurde mit dem am 17. März 2016 in Kraft getretenen „Asylpaket II“ eine zweijährige Wartefrist beim Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten eingeführt. Dabei seien „vor allem Geflüchtete aus Syrien von der Aussetzung des Familiennachzugs betroffen“. Die Familientrennung führe im Einzelfall „regelmäßig zu unerträglichen Härten“. Ehegatten, Eltern und Kinder würden „gegen ihren Willen mitunter viele Jahre voneinander getrennt“, da zur gesetzlichen zweijährigen Wartefrist „noch die Zeit der langen Asylbearbeitung in Deutschland und des Visumverfahrens“ hinzukomme.

Die noch nicht in Deutschland lebenden Angehörigen befänden sich „regelmäßig in höchst prekären Lebensverhältnissen in Drittstaaten oder gar in Lebensgefahr, etwa in Syrien“, heißt es in der Vorlage weiter. Eine gelingende Integration der bereits hier lebenden Angehörigen mit Schutzstatus sei kaum möglich, „wenn ihr Leben und ihre Gedanken bestimmt sind von der Sorge um ihre engsten Familienangehörigen“. Auch handele es sich beim Familiennachzug zu anerkannten Flüchtlingen „um einen der wenigen legalen und sicheren Einreisewege für schutzbedürftige Menschen“.

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