Mehr als 1.100 Terrorismus-Verfahren
Berlin: (hib/PST) Im Zuständigkeitsbereich der Abteilung Terrorismus des Generalbundesanwalts sind im Jahr 2017, mit Stand zum 24. November, 1.119 Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Dies teilte die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/184) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/92) mit. Darunter sind 959 Ermittlungsverfahren mit Bezug zum islamistischen Terrorismus, davon 234 mit Bezug zum sogenannten „Islamischen Staat“. Weiter berichtet die Bundesregierung über 151 Ermittlungsverfahren mit Bezug zum internationalen, nicht-islamistischen Terrorismus sowie sechs mit Bezug zu inländischem Rechtsterrorismus.