Kinderkommission zum Internationalen Tag der Kinderrechte am 20. November 2023
Die Kinderkommission teilt mit:
Am 20. November 1989 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen die UN-Konvention über die Rechte des Kindes. 196 Staaten haben in der Zwischenzeit diese Konvention, die allen Kindern auf der Welt in 54 Artikeln völkerrechtlich die gleichen verbindlichen Mindeststandards verbrieft, ratifiziert. In Deutschland und auf der ganzen Welt machen sich Kinder und Jugendliche seitdem an diesem Tag für die Umsetzung ihrer Rechte stark.
Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages als Interessenvertretung der Kinder und Jugendlichen im Parlament setzt sich mit ihrem Arbeitsprogramm aktiv für die Einhaltung und Stärkung der Rechte der Kinder ein.
Weltweit sind aktuell das Leben und die Zukunft von Millionen von Kindern durch viele Krisen, Kriege und Konflikte bedroht. Fast alle Kinder werden schon heute auf die eine oder andere Weise mit den Folgen dieser Krisen konfrontiert. Gerade deshalb ist es für die Kinderkommission noch einmal besonders wichtig, den mit der Kinderrechtskonvention verbundenen Auftrag ins Zentrum von Politik und Gesellschaft zu stellen und Verbesserungen bei der Umsetzung der Kinderrechte einzufordern.
Die Vorsitzende der Kinderkommission des Deutschen Bundestags, Emilia Fester, erklärt hierzu:
„Die UN-Konvention über die Rechte des Kindes ist eines der wichtigsten Mittel für den Schutz der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Deutschland und auf der ganzen Welt. Seit dem Inkrafttreten der Konvention im Jahr 1992 hat sich die Situation von Kindern in Deutschland spürbar verbessert. Doch die Kriege, Krisen und Konflikte der vergangenen Jahre machen weltweit deutlich, warum die Kinderrechtskonvention und die mit ihr verbundenen Aufträge im Zentrum unseres Handelns stehen sollten. Die UN-Konvention hält die Politik in der Pflicht, Verantwortung zu übernehmen und die Lebensbedingungen der nächsten Generation zu erhalten.“