Öffentliche Bewertung des Parlamentarischen Kontrollgremiums gemäß § 10 Abs. 2 PKGrG
Öffentliche Bewertung des Parlamentarischen Kontrollgremiums gemäß § 10 Abs. 2 PKGrG vom 11. September 2019 zur laufenden Untersuchung „Erkenntnisse und Maßnahmen von BAMAD, BfV und BND zur Aufklärung möglicher rechtsextremistischer Netzwerke mit Bezügen zur Bundeswehr“
„Das Parlamentarische Kontrollgremium befasst sich seit Ende letzten Jahres mit diesem Bereich der Extremismusabwehr. Es nimmt erste vom Bundesministerium für Verteidigung dem Kontrollgremium mitgeteilte Konsequenzen zur Kenntnis, die eine Neuausrichtung des Bundesamts für den Militärischen Abschirmdienst in die Wege leiten sollen.
Das Parlamentarische Kontrollgremium erwartet, dass die Bundesregierung die Nachrichtendienste des Bundes als einen wichtigen Teil der föderalen Sicherheitsarchitektur mehr denn je dazu anhält, auch bei der Extremismusabwehr Hand in Hand zusammen zu arbeiten.
Die Untersuchung des Parlamentarischen Kontrollgremiums hält an. Das Kontrollgremium behält sich vor, der Bundesregierung für alle drei Behörden weitere Änderungsnotwendigkeiten aufzuzeigen.
Die Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums verweisen im Übrigen auf die Verpflichtung zur Geheimhaltung gemäß § 10 Abs. 1 PKGrG.“