Zwei Gebäude des Bundestages tragen künftig die Namen zweier „Mütter des Grundgesetzes“: Helene Weber und Elisabeth Selbert
Zum Tag der Verkündung des Grundgesetzes am 23. Mai werden zwei Bundestagsliegenschaften mit den Namen herausragender Politikerinnen benannt: Helene Weber und Elisabeth Selbert. Der Ältestenrat des Bundestages folgt mit dieser Entscheidung einem Vorschlag von Bundestagspräsident Norbert Lammert, um die politische Lebensleistung der beiden Frauen in der deutschen Geschichte, ihren Widerstand gegen die Nationalsozialisten und ihren Kampf für die Gleichberechtigung von Männer und Frauen zu würdigen.
Die 1881 geborene Helene Weber - ihren Namen wird künftig das Haus in der Dorotheenstraße 88 tragen - war Mitglied der Weimarer Nationalversammlung, des Reichstages und eine der wenigen Abgeordneten der Zentrumspartei, die sich in ihrer Fraktion bis zuletzt dafür einsetzte, Hitlers Ermächtigungsgesetz zu verhindern. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde sie als CDU-Vertreterin in den Parlamentarischen Rat gewählt und war dort eine der Frauen, die an der Entstehung des Grundgesetzes beteiligt waren. Sie war von 1949 bis zu ihrem Tod im Jahr 1962 Mitglied des Deutschen Bundestages.
Eine der vier „Mütter des Grundgesetzes“ war auch die 1896 geborene Elisabeth Selbert. Nach ihr wird das Gebäude Unter den Linden 62-68, benannt. Die Juristin und Sozialdemokratin schaffte es gegen den Willen der Nationalsozialisten als Anwältin am Oberlandesgericht Berlin zugelassen zu werden, nachdem sie 1933 erfolglos für den Reichstag kandidiert hatte. Sie war es, die als Mitglied des Parlamentarischen Rates 1949 den Satz „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ nach mehreren gescheiterten Abstimmungen im Grundgesetz durchsetzte. Die 1986 verstorbene Elisabeth Selbert war nach dem Zweiten Weltkrieg in drei Legislaturperioden Mitglied des Hessischen Landtags.