Jahresakkreditierung 2017 für die Berichterstattung aus dem Deutschen Bundestag
Redaktionen von Zeitungen und Zeitschriften sowie von Hörfunk- und Fernsehanstalten können ab sofort bis zum 16. Dezember 2016 für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Jahresakkreditierung 2017 zur ständigen Berichterstattung aus dem Deutschen Bundestag beantragen.
Voraussetzung für die Erteilung einer Jahresakkreditierung ist grundsätzlich ein Nachweis einer regelmäßigen Berichterstattung über die Arbeit des Deutschen Bundestages (z.B. durch Bestätigung der Redaktion und/oder Arbeitsnachweise).
Die ausgefüllten und ausgedruckten Anträge sind nur per Fax oder Mail an folgende Nummern bzw. E-Mailadresse zu senden: 030 227 36045 oder 030 227 36245, E-Mail: akkreditierung@bundestag.de. Bitte beachten Sie, dass nur ausgedruckte und wieder eingescannte Anträge per E-Mail verschickt werden können.
Auch zur Verlängerung der für 2016 ausgegebenen Jahresakkreditierungen ist das Ausfüllen und Zusenden des Antragsformulars notwendig.
Ausweisausgabe:
Fristgerecht beantragte Jahresakkreditierungen 2017 werden ab Mittwoch, 4. Januar 2017 bis 7. Juli 2017 in der Pressestelle, Wilhelmstraße 65, Raum E 13 ausgestellt. Nach Ablauf der Ausweisausgabe verfällt der Anspruch auf Ausstellung der beantragten Jahresakkreditierung.
Die Jahresakkreditierungen 2016 verlieren am 1. Februar 2017 ihre Gültigkeit.
Bei Abholung des Ausweises sind die Rückgabe der Jahresakkreditierung 2016 sowie die Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reisepasses und eines Presseausweises notwendig.
Das Antragsformular für die Jahresakkreditierung 2017 kann nur hier unter:
www.bundestag.de/akkreditierung2017 abgerufen werden.
Für eine auf kurze Zeit beschränkte Berichterstattung aus dem Bundestag können – wie bisher – Tagesakkreditierungen beantragt werden.
Rückfragen richten Sie bitte an die Mitarbeiterinnen der Bundestags-Pressestelle, Corinna Weber und Heidrun Vogel, Tel. 030 227 32929 bzw. -32924.