Bundesrat nimmt Stellung zu Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Berlin: (hib/STO) Als Unterrichtung (20/6946) liegt die Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung“ (20/6500) vor. Darin unterstützt der Bundesrat das Ziel der Regierungsvorlage, neben den inländischen und innereuropäischen Potenzialen auch in Drittstaaten Personen für eine Erwerbsmigration nach Deutschland zu gewinnen, und befürwortet auch das dazu in dem Gesetzentwurf vorgesehene Drei-Säulen-Modell.
Danach soll die Fachkräfteeinwanderung künftig auf der „Fachkräftesäule“, der „Erfahrungssäule“ und der „Potenzialsäule“ beruhen. Dabei umfasst die Fachkräftesäule laut Vorlage wie bisher die Blaue Karte EU für ausländische Hochschulabsolventen sowie die nationale Aufenthaltserlaubnis für ausländische Fachkräfte mit einem deutschen oder in Deutschland anerkannten Abschluss. Wer eine Fachkraft ist, soll künftig jede qualifizierte Beschäftigung ausüben können. Als Fachkraft soll auch gelten, wenn er einen im Herkunftsland anerkannten zweijährigen Berufsabschluss und mindestens zwei Jahre Berufserfahrung hat - sofern er einen deutschen Arbeitsvertrag hat.
Wer keinen Arbeitsvertrag hat, soll dem Gesetzentwurf zufolge über ein Punktesystem eine „Chancenkarte“ zur Einreise und Jobsuche erhalten können. Zu den Auswahlkriterien gehören Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Alter und Deutschlandbezug.
In seiner Stellungnahme mahnt der Bundesrat, dass das Drei-Säulen-Modell nur dann zum Erfolg führen wird, wenn alle damit verbundenen Rahmenbedingungen in der Umsetzung verbessert werden. Insbesondere sei eine vollständige Digitalisierung der Visumsverfahren über die Auslandsvertretungen Deutschlands anzustreben und umzusetzen.
Auch plädiert der Bundesrat für eine weitere Senkung bürokratischer Hürden. So müssten beispielsweise einzelne Verfahrensschritte in jedem Stadium für alle Beteiligten transparent nachvollziehbar sein. Daneben müssten die Verwaltungsstrukturen im In- und Ausland so ausgestattet sein, dass sie wirksame Unterstützung beim Zuwanderungsprozess leisten können. Dies gelte insbesondere für die deutschen Botschaften und Auslandsvertretungen, die personell bedarfsgerecht aufgestockt werden müssten. Ferner bittet der Bundesrat die Bundesregierung unter anderem, das Angebot an geförderten Sprachkursen im Inland und im Ausland erheblich auszubauen.
In ihrer Gegenäußerung schreibt die Bundesregierung, sie stimme mit dem Bundesrat in der Zielsetzung überein, das Visum- und die weiteren Verwaltungsverfahren zu digitalisieren. Des Weiteren führt sie unter anderem aus, dass eine Förderung des Erwerbs beziehungsweise der Verbesserung der Kenntnisse der deutschen Sprache für die zügige und erfolgreiche Integration unerlässlich sei und daher im Rahmen der vom Haushaltsgesetzgeber bereitgestellten Mittel im In- wie auch im Ausland ausgebaut werden sollte.