Gesetz soll Ausbau von erneuerbaren Energien fördern
Berlin: (hib/PEZ) Der Wirtschaftsausschuss hat den Weg frei gemacht für eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). In einer Sitzung am Dienstagabend stimmten die Abgeordneten für einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/23482) in geänderter Fassung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und gegen die der Opposition. Dazu beschlossen sie einen Entschließungsantrag ebenfalls mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und gegen die Voten von AfD, Linken und Grünen bei Enthaltung der FDP. In diesem Antrag sind Punkte enthalten, die Anfang nächsten Jahres geklärt werden sollen - etwa der weitere Ausbaupfad für erneuerbare Energien.
Zuvor hatten Abgeordnete von CDU/CSU und SPD wesentliche Änderungen an der Ursprungsversion des Gesetzes herausgestellt, die etwa dem Ausbau von Solarenergie und der besseren Akzeptanz von Windenergieprojekten dienen sollen. Mit einer Beteiligung von Kommunen von 0,2 Cent pro Kilowattstunde an Windenergieanlagen auf ihrem Gemeindegebiet würden solche Projekte mehr Zustimmung finden, sagte ein CDU/CSU-Abgeordneter. Ein Vertreter der SPD-Fraktion ergänzte, auch angrenzende Gemeinden könnten nun an den Erlösen aus der betreffenden Anlage beteiligt werden.
Vertreter beider Fraktionen hoben darüber hinaus Errungenschaften beim Mieterstrom hervor: Um dieses Modell attraktiver zu machen, wurde der Quartiersansatz in den Gesetzentwurf aufgenommen: Maßgeblich ist nun laut Gesetzesvorlage, dass der erzeugte Strom im Viertel verbraucht wird (und nicht mehr nur im unmittelbar betroffenen Haus). Die Wohnungswirtschaft betrachte dies als kleine Sensation, so ein Abgeordneter.
Die Opposition kritisierte den Entwurf, wenngleich mit unterschiedlicher Motivation. Die AfD erneuerte ihre Kritik an der Energiewende als solcher. Ein Vertreter beklagte erwartbar steigende Strompreise und eine zunehmende Versorgungsunsicherheit spätestens wenn die letzten Kraftwerke ausgeschaltet würden. Die FDP sah in der Novelle eine weitere Verkomplizierung des ohnehin bürokratieüberladenen Gesetzes und mahnte, die EEG-Umlage zu senken und generell Eigenverantwortung bei Stromerzeugung und -verbrauch zu stärken. Ein Vertreter der Linksfraktion sagte, Klimaneutralität bis 2050 reiche nicht, sondern müsse auf 2040 vorgezogen werden. Außerdem sei die Prognose für den Strombedarf zu niedrig angesetzt, woraus sich zu niedrige Ausbauziele für die erneuerbaren Energien ergäben. Die Grünen vermissten einen Aufbruch beim Klimaschutz. Was wirklich notwendig wäre, werde vertagt; Mieterstrom sei immer noch mit bürokratischen Hürden überladen.
Übergreifend kritisierten die Oppositionsfraktionen das Vorgehen, entscheidende Änderungen und den Entschließungsantrag erst kurz vor der Sitzung am Abend erhalten zu haben. Der Ausschuss fühle sich nicht ernst genommen, und schließlich sei die Notwendigkeit der anstehenden Novelle seit Monaten bekannt gewesen.
Der Gesetzentwurf, der zahlreiche Änderungen bei Fördergrenzen, Ausbaumengen und Neuregelungen auch für Energieträger wie Biomasse und Geothermie sowie Passagen zur Kraft-Wärme-Kopplung enthält, soll noch in dieser Woche Bundestag und Bundesrat passieren.