+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

19.11.2020 Arbeit und Soziales — Antrag — hib 1273/2020

Kürzung der Grundsicherung bei Rentenerhöhung

Berlin: (hib/CHE) Die Fraktion Die Linke will verhindern, dass Rentnern Grundsicherungsleistungen gekürzt werden. In einem Antrag (19/24454) begründet sie die Initiative mit einer gesetzlichen Regelungen, wonach Renten für Versicherte, die erstmals zum 01. April 2004 oder später eine Rente erhalten haben, am letzten Bankarbeitstag des laufenden Monats ausgezahlt werden. Rentner, die bereits vor dem 01. April 2004 eine Rente bezogen hätten, würde die Rente aber noch zum letzten Bankarbeitstag des Monats, der dem Monat, in dem sie fällig werden, vorausgeht, ausgezahlt. Leistungen der „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ würden generell „vorschüssig“, also zu Beginn des jeweiligen Monats ausgezahlt, schreibt Die Linke. Durch die Änderung des Auszahlungszeitpunkts komme es für Rentner, die ihre Rente mit Leistungen der Grundsicherung aufstocken müssen und ihre Rente erstmals im April 2004 oder später erhalten haben, im Juli (dem Monat der jährlichen Rentenanpassung) regelmäßig zu einer Bedarfsunterdeckung. Grund hierfür sei das sogenannte Zuflussprinzip, nach dem Einkommen immer in dem Kalendermonat angerechnet werden, in dem sie real zufließen. Für Menschen, die seit April 2004 eine Rentenleistung beziehen und auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen sind, bedeute das Zuflussprinzip, dass ihre Grundsicherungsleistung zu Beginn des Monats Juli um den Betrag gekürzt werde, um den sich die ausgezahlte Rente erhöhen wird, heißt es in dem Antrag.

Die Linke fordert deshalb eine Ausnahmeregelung zum Zuflussprinzip. Regelmäßige Einkommen, die in einem Kalendermonat erstmals fließen, sollen, genauso wie einmalige Einkünfte, erst im darauffolgenden Monat berücksichtigt werden. Dies soll bei erstmaligem Leistungsbezug genauso gelten wie bei Änderungen im Lauf des Leistungsbezuges. „Sollte durch eine Einkommensreduzierung der sozialhilferechtliche Anspruch steigen, muss dies, um eine Bedarfsunterdeckung zu vermeiden, bereits im entsprechenden Monat berücksichtigt werden“, fordern die Abgeordneten.

Marginalspalte