Keine bilateralen Brexit-Verhandlungen
Berlin: (hib/AHE) Einer Bilateralisierung der Verhandlungen zu allen oder Teilaspekten des zukünftigen Verhältnisses zwischen der EU und Großbritannien erteilt die Bundesregierung eine Absage. Das geht aus der Antwort (19/23408) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/22937) zu den Folgen des Brexits für die deutsche Landwirtschaft hervor.
Die Regelungen zu Aus- und Einfuhren im Agrarhandel ab dem 1. Januar 2021 seien Gegenstand der laufenden Verhandlungen zwischen EU-Kommission und britischer Regierung, heißt es darin. Bilaterale Kontakte zur technischen Umsetzung des Austrittsabkommens erfolgten lediglich in einem Maße, das nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU am 1. Februar 2020 den Beziehungen mit einem Drittstaat entspreche und zudem den Status des Vereinigten Königreichs während der Übergangsphase, wie im Austrittsabkommen geregelt, berücksichtige.