Bundesregierung sieht AKW-Laufzeitverlängerungen kritisch
Berlin: (hib/CHB) Die Bundesregierung steht Laufzeitverlängerungen von Atomkraftwerken nach eigenen Angaben kritisch gegenüber, kann diese aber bei ausländischen Atomkraftwerken nicht verhindern. In der Antwort (19/23490) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/22789) erklärt sie, sie setze sich in solchen Fällen nachdrücklich dafür ein, zumindest grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) durchzuführen und so mehr Transparenz und Beteiligungsmöglichkeiten für die angrenzende Bevölkerung zu schaffen.
Im Rahmen der Espoo-Konvention setze sich die Bundesregierung in einer Ad-hoc-Arbeitsgruppe unter deutsch-britischem Co-Vorsitz für die Durchführung grenzüberschreitender Umweltverträglichkeitsprüfungen ein, heißt es in der Antwort weiter. Geplant sei, auf der Vertragsstaatenkonferenz der Espoo im Dezember 2020 einen Leitfaden zur Anwendbarkeit der Espoo-Konvention auf Laufzeitverlängerungen zur Entscheidung vorzulegen.
Wie aus der Antwort ebenfalls hervorgeht, haben insgesamt 53 Atomkraftwerke in der EU sowie der Schweiz, der Ukraine und Armenien die bei ihrer Inbetriebnahme vorgesehene Laufzeit überschritten.