Gesetzentwurf zur EEG-Novelle
Berlin: (hib/PEZ) Die Bundesregierung hat eine durchgreifende Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vorgelegt. Der Entwurf (19/23482) soll das EEG 2017 ersetzen und zum 1. Januar 2021 in Kraft treten. Darin hält die Bundesregierung das Ziel fest, dass der gesamte Strom in Deutschland vor 2050 treibhausgasneutral sein soll, und zwar sowohl der erzeugte als auch der verbrauchte Strom. Das EEG will zudem die Weichen stellen für das Klimaschutzprogramm 2030; unter anderem wird festgelegt, in welchem Umfang einzelne Technologien zum 65-Prozent-Ziel beitragen sollen (Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch bis 2030). Dabei geht es um Ausschreibungsmengen und mehr Flächen für Wind- und Solarenergieerzeugung.
Darüber hinaus enthält das Gesetz Einzelmaßnahmen, mit denen die Förderkosten für erneuerbare Energien gesenkt werden sollen. Zur Akzeptanz in der Bevölkerung sieht das Gesetz Möglichkeiten vor, wie Windanlagenbetreiber Kommunen an den Erträgen beteiligen können. Im Bereich Solarenergie soll das Mieterstrom-Modell attraktiver gemacht werden. Schließlich enthält das Gesetz Szenarien, mit denen der schrittweise Weg aus der Förderung geebnet werden soll. Für Betreiber älterer Windenergieanlagen, die Schwierigkeiten mit der Direktvermarktung bekommen könnten, sieht der Entwurf Übergangsregelungen vor.
In Summe sei mit keiner spürbaren Änderung bei der Höhe der EEG-Umlage zu rechnen, erklärt die Bundesregierung weiter. Auch die Auswirkungen auf das Preisniveau dürften nicht spürbar sein.