Ende der Ermittlungen zum Oktoberfestattentat
Berlin: (hib/MWO) Auch nach Ausschöpfung aller erfolgversprechenden Ermittlungsansätze haben sich nach Angaben der Bundesregierung keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine Beteiligung weiterer Personen an dem rechtsextremistischen Anschlag auf das Münchener Oktoberfest am 26. September 1980 ergeben. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/22430) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/22018) schreibt, hat der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) am 6. Juli 2020 das am 5. Dezember 2014 wiederaufgenommene Ermittlungsverfahren wegen des Anschlags erneut eingestellt und die schriftlichen Entscheidungsgründe den am Verfahren beteiligten Opferanwältinnen und Opferanwälten bekannt gegeben. Der zur Wiederaufnahme des erstmals am 23. November 1982 eingestellten Ermittlungsverfahrens führende Hinweis einer Zeugin auf mögliche bislang unbekannte Mitwisserinnen und Mitwisser habe sich durch die weiteren Beweiserhebungen nicht bestätigt. Zu den Einzelheiten der umfangreichen Ermittlungen des GBA wird in der Antwort auf dessen Pressemitteilung vom 8. Juli 2020 Bezug genommen. Die Fragesteller hatten betont, dass nach der Einstellung der Ermittlungen viele entscheidende Fragen unbeantwortet blieben. Vieles weise darauf hin, dass der Attentäter Gundolf Köhler nicht alleine gehandelt haben kann.