AfD will Sustainable Finance stoppen
Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung soll jede Möglichkeit nutzen, „Sustainable Finance“ zu stoppen. Außerdem soll den deutschen Behörden die Anwendung der drei Verordnungen zu Sustainable Finance untersagt werden. Dies fordert die AfD-Fraktion in einem Antrag (19/22516).
Als Begründung wird unter anderem aufgeführt, dass der Artikel 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), der die Optimierung des Binnenmarktes regele, keine Rechtsgrundlage für die Taxonomie-Verordnung, die zur Sustainable-Finance-Initiative gehört, sein könne. Denn Sustainable Finance strebe eine Lenkung der Kapitalflüsse in politisch vorgegebene Investitionen an. Da die Optimierung des Binnenmarktes durch Beseitigung von Hemmnissen für den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr oder der Abbau von Wettbewerbsverzerrungen nicht Gegenstand der Taxonomie-Verordnung sei, sind nach Ansicht der AfD-Fraktion die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts für die Anwendung von Artikel 114 AEUV nicht erfüllt. In dem Antrag führt die AfD-Fraktion auch weitere Artikel aus dem AEUV an, gegen die die Verordnungen zur Sustainable Finance verstoßen würden.