Anträge zur Informationsfreiheit abgelehnt
Berlin: (hib/STO) Die Fraktionen von FDP und Bündnis 90/Die Grünen sind am Mittwoch im Innenausschuss mit Vorlagen zur Informationsfreiheit gescheitert. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD votierte das Gremium gegen einen Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Urheberrecht nicht zur Einschränkung der Informationsfreiheit missbrauchen“ (19/10076). Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, „es zu unterlassen, die Veröffentlichung beziehungsweise Verbreitung staatlicher Dokumente mit den Mitteln des Urheberrechts zu unterbinden“. Dies umfasse Abmahnungen sowie die gerichtliche Geltendmachung des Urheberrechts bei Stellungnahmen, Gutachten oder sonstigen Papieren aus Ministerien oder den Ministerien unterstellten Bundesbehörden.
„Die Bundesminister haben die hierfür erforderlichen Weisungen an die ihrer Aufsicht unterstehenden Behörden auszusprechen“, schreibt die Fraktion in der Vorlage weiter. Dokumente, die dem Geheimnisschutz unterliegen, fielen nicht hierunter. Unterfällt eine Information aber nicht dem Geheimnisschutz, dürfe das Urheberrecht „nicht anstatt dessen als ,Geheimnisschutz durch die Hintertür' missbraucht werden“.
Auch der Antrag der Grünen-Fraktion (19/14596) wurde im Innenausschuss mit den Stimmen der Koalitionsmehrheit abgelehnt. Dieser Vorlage zufolge soll die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen, mit dem das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes „zu einem verständlichen und handhabbaren Bundes-Transparenzgesetz weiterentwickelt“ wird. Das Transparenzgesetz soll laut Antrag „der Zersplitterung der Rechtsmaterie der Informationsfreiheit“ entgegenwirken und die unterschiedlichen Informationszugangsgesetze des Bundes, „namentlich das Verbraucherinformationsgesetz (VIG), das Geodatenzugangsgesetz (GeoZG), das Umweltinformationszugangsgesetz (UIG) sowie das Informationsweiterverwendungsgesetz (IWG) unter Erhalt der jeweiligen Schutzniveaus“ zusammenführen.
Zudem soll das Transparenzgesetz der Vorlage zufolge „die Ausnahmeregelungen auf das verfassungsrechtlich zwingend gebotene Maß“ reduzieren. Ferner will die Fraktion den Anwendungsbereich der Informationsfreiheitsgesetze dadurch erweitert sehen, indem die „vollständige Bereichsausnahme“ etwa der Nachrichtendienste des Bundes aufgehoben und in einen Abwägungstatbestand umgewandelt wird.