Qualifizierungsnachweise für Lkw-Fahrer
Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung plant Änderungen im Berufskraftfahrerqualifikationsrecht. Mit dem dazu vorgelegten Gesetzentwurf (19/21983) soll die vom Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat erlassene Richtlinie (EU) 2018/645 vom 18. April 2018 „zur Änderung der Richtlinie 2003/59/EG über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr und der Richtlinie 2006/126/EG über den Führerschein“ in deutsches Recht umgesetzt werden.
Zur Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens und aus Gründen der Kostenersparnis soll die Ausstellung der Fahrerqualifizierungsnachweise künftig bundesweit eingeführt und damit die bereits bestehende Möglichkeit der Länder zur Ausstellung von Fahrerqualifizierungsnachweisen abgelöst werden, schreibt die Bundesregierung. Dies vermeide die ungleiche Behandlung zwischen grenznahen Bundesländern und solchen, die nicht ans Ausland grenzen.
Entsprechend der EU-Richtlinie seien die Mitgliedstaaten verpflichtet, insbesondere die Weiterbildung der Berufskraftfahrer an ihren konkreten Bedarf und den Stand der Technik anzupassen sowie ein Register zu errichten, das den gegenseitigen Austausch von Bescheinigungen über die Teilnahme von Berufskraftfahrern an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen ermöglicht, heißt es in dem Gesetzentwurf. Ein solches Berufskraftfahrerqualifikationsregister erfordere die Schaffung von Verfahrensvorschriften, die nicht nur die Führung des Registers, sondern auch die Datenübermittlung regeln.