Behinderten- und Pflege-Pauschbeträge sollen erhöht werden
Berlin: (hib/SCR) Die Behinderten- und Pflege-Pauschbeträge sollen erhöht werden. „Die Erhöhung vermeidet in vielen Fällen den aufwändigen Einzelnachweis von Aufwendungen“, schreibt die Bundesregierung zur Begründung in ihrem Gesetzentwurf (19/21985). Damit könnten die Pauschbeträge ihre Vereinfachungsfunktion auch zukünftig erfüllen, heißt es weiter. Änderungen sind im Einkommensteuergesetz und in der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung geplant.
Konkret sieht der Entwurf laut Bundesregierung eine „Verdoppelung der Behinderten-Pauschbeträge inklusive Aktualisierung der Systematik“ vor. Zudem soll ein behinderungsbedingter Fahrkosten-Pauschbetrag eingeführt werden. Bei einem Grad der Behinderung kleiner 50 soll künftig auf die zusätzlichen Anspruchsvoraussetzungen zur Gewährung des Pauschbetrags verzichtet werden.
Der Pflege-Pauschbetrag bei der Pflege von Personen mit den Pflegegraden 4 und 5 soll laut Bundesregierung erhöht und für die Pflege von Personen mit den Pflegegraden 2 und 3 neu eingeführt werden. Der Pflege-Pauschbetrag soll künftig „auch unabhängig vom Vorliegen des Kriteriums 'hilflos' bei der zu pflegenden Person“ geltend gemacht werden können, führt die Bundesregierung aus.
Die Bundesregierung hat dem Bundesrat den Entwurf als „besonders eilbedürftig“ zugeleitet. Die Stellungnahme der Länderkammer und die Gegenäußerung der Bundesregierung werden nachgereicht. Der Nationale Normenkontrollrat kritisiert in seiner Stellungnahme, dass der Erfüllungsaufwand nicht dargestellt worden ist und dass die Bundesregierung keine Evaluierung der Behinderten-Pauschbeträge sowie des Fahrkosten-Pauschbetrags plant.