Bericht der Expertenkommission Fracking vorgelegt
Berlin: (hib/LBR) Die Expertenkommission Fracking hat den zweiten Bericht über ihre Tätigkeit vorgelegt, der als Unterrichtung (19/21536) vorliegt. Darin heißt es, die Kommission habe begonnen, Studien zum Stand der Technik beauftragen zu lassen, um die Umweltauswirkungen von Fracking bei der Aufsuchung und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen aus unkonventionellen Lagerstätten erfassen zu können. Für den Abschlussbericht im Jahr 2021 sollen die Erkenntnisse der Studien zusammengefasst und eingeordnet werden.
Im Fokus der Studien stehen Fragen zur Mikroseismizität und „mögliche Szenarien zur Freisetzung von Methan im Rahmen der Erdgasgewinnung und des -transports“, heißt es weiter. Auch seien Gutachten zum Monitoring von Grundwasser und Oberflächengewässern in Auftrag gegeben worden. Unterstützung habe die Kommission durch den Projektträger Jülich (PtJ) erhalten. Zum 1. Juli 2020 habe dieser in Berlin eine Geschäftsstelle eingerichtet. Nichtregierungsorganisationen, Bürgerinitiativen und Bürger hätten sich „kritisch im Hinblick auf Klima- und Umweltschutz zur Gewinnung von Kohlenwasserstoffen durch Fracking geäußert“, schreibt die Regierung in der Einleitung des Berichts.
Die Expertenkommission wurde von der Bundesregierung berufen, um eventuelle Erprobungsmaßnahmen zum Fracking in unkonventionellen Lagerstätten wissenschaftlich zu begleiten und die Ergebnisse fachlich zu bewerten. Im Wasserhaushaltsgesetz ist das generelle Verbot von Fracking von unkonventionellen Lagerstätten in Deutschland festgeschrieben. Um bestehende Kenntnislücken zu schließen, sind bis zu vier Erprobungsmaßnahmen zu ausschließlich wissenschaftlichen Zwecken möglich.