Wirtschaften in Sammelunterkünften
Berlin: (hib/AW) Die Regelungen des Asylbewerberleistungsgesetzes gelten auch unter den Bedingungen der Covid-19-Pandemie. Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/20984) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/20428). Im Grundsatz gelte damit auch die Zuordnung von in Sammelunterkünften untergebrachten Erwachsenen zur Bedarfsstufe 2. Allerdings vertrete die Bundesregierung die Ansicht, dass von dieser Norm abgewichen werden könne, wenn die Möglichkeiten eines gemeinsamen Wirtschaftens in einer Sammelunterkunft aufgrund der im Rahmen des Infektionsschutzes ergriffenen Maßnahmen „in erheblichem Umfang“ eingeschränkt wurden. Diese Frage müsse stets im Einzelfall und unter Berücksichtigung sämtlicher konkreter Umstände beurteilt werden. Unterschiedliche Herkunftsregionen, verschiedene Sprachen und eine gewisse Fluktuation der Bewohner einer Sammelunterkunft schließe ein gemeinsames Wirtschaften hingegen nicht aus.