Vertrag mit Kraftwerksbetreibern
Berlin: (hib/PEZ) Das Bundeswirtschaftsministerium hat den Bundestag um Zustimmung zum öffentlich-rechtlichen Vertrag mit den Kohlekraftwerksbetreibern gebeten, bei dem der Kohleausstieg geregelt werden soll. Erst wenn der Bundestag zugestimmt hat, kann der Vertrag geschlossen werden. Aus dem als Antrag (19/21120) vorgelegten „Öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Reduzierung und Beendigung der Braunkohleverstromung in Deutschland - Einholung eines zustimmenden Beschlusses des Deutschen Bundestages gemäß §49 des Kohleausstiegsgesetzes“ geht hervor, dass die Konzerne RWE und LEAG Anspruch auf Entschädigungen in Höhe von 4,35 Milliarden Euro erhalten sollen.
Darüber hinaus geht es in dem Vertrag um den Stilllegungspfad, die Verwendung von Entschädigungszahlungen und Regelungen zur Sicherheitsbereitschaft.