Beratungen über Immunitätsausweis
Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung hat ihre Überlegungen zur möglichen Einführung eines sogenannten Immunitätsausweises noch nicht abgeschlossen. Derzeit arbeite der Deutsche Ethikrat an der zu dem Immunitätsausweis erbetenen Einschätzung, die voraussichtlich im September 2020 vorgelegt werde, heißt es in der Antwort (19/20932) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/20353) der FDP-Fraktion.
Die Bundesregierung gehe davon aus, dass eine Immunitätsdokumentation auch hinsichtlich der informationellen Selbstbestimmung und der betroffenen Gleichheitsrechte grundsätzlich verfassungsgemäß ausgestaltet werden könnte.
Mit einem Immunitätsausweis könnten Menschen belegen, dass sie eine Coronainfektion überstanden haben und daher nicht mehr ansteckend sind.