Linke gegen Begriff „Rasse“ im Grundgesetz
Berlin: (hib/STO) Auf die Streichung des Begriffs „Rasse“ im Grundgesetz zielt ein von der Fraktion Die Linke vorgelegter Gesetzentwurf (19/20628) ab. Darin plädiert die Fraktion dafür, Grundgesetz-Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 („Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“) entsprechend zu ändern. Danach sollen nach den Wörtern „Niemand darf“ die Wörter „rassistisch oder“ eingefügt und die Wörter „seiner Rasse“ sowie das Komma dahinter gestrichen werden.
In der Vorlage führen die Abgeordneten aus, dass rassistische Diskriminierung „auf der Vorstellung der unterschiedlichen Wertigkeit von Menschengruppen“ fuße. „Das Konstrukt der ,Rasse' dient seit dem 18. Jahrhundert als Rechtfertigung von Sklaverei und kolonialer Herrschaft“, schreibt die Fraktion weiter. Schließlich seien auch die „Rassentheorien“ als Zentrum der nationalsozialistischen Ideologie dazu verwendet worden, den planmäßigen Massenmord an Juden, Sinti und Roma und zahlreichen anderen Menschengruppen zu rechtfertigen. Auch heutzutage seien Rassismus und „racial profiling“ Bestandteile des Lebensalltags vieler Menschen in Deutschland.
Der Fraktion zufolge haben Wissenschaftler des Max-Planck-Instituts in einer Erklärung „deutlich gemacht, dass das Konzept der Rasse das Ergebnis von Rassismus ist und nicht dessen Voraussetzung“. Das Deutsche Institut für Menschenrechte kritisiere, dass die Verwendung des Begriffs „Rasse“ im Grundgesetz „Vorstellungen von der Existenz menschlicher ,Rassen' perpetuiert“. „Auf die Erkenntnis, dass der Begriff ,Rasse' im Grundgesetz Rassismus fortsetzt und damit fördert, muss die logische Konsequenz folgen, diesen Begriff zu streichen“, heißt es in der Vorlage ferner.
Darin sprechen sich die Abgeordneten zugleich dafür aus, stattdessen „ein ausdrückliches Verbot rassistischer Diskriminierung“ in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes zu verankern. Dieser Absatz soll nach ihrem Willen ergänzt werden um den Satz „Der Staat gewährleistet den tatsächlichen Schutz vor Diskriminierung, fördert die Durchsetzung des Diskriminierungsverbots und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“