EZB-Verhalten verhältnismäßig
Berlin: (hib/HLE) Der Deutsche Bundestag kommt auf Grundlage des Beschlusses des Rates der Europäischen Zentralbank (EZB) und der erhaltenen Dokumente der EZB zu dem Ergebnis, dass den in dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Mai 2020 enthaltenen Anforderungen an das Durchführen einer Verhältnismäßigkeitsprüfung im Zusammenhang mit dem Anleihenkaufprogramm PSPP entsprochen wird. Dies stellen die Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen in einem gemeinsamen Antrag (19/20621) fest.
Darin heißt es weiter, die Europäische Zentralbank habe zu ihren Entscheidungen zum PSPP eine Prüfung der Geeignetheit, der Erforderlichkeit und der Angemessenheit der geldpolitischen Maßnahmen vorgenommen. Es seien dabei die wirtschaftspolitischen Auswirkungen des PSPP identifiziert und gewichtet und diese sodann mit den prognostizierten Vorteilen für die Erreichung des definierten währungspolitischen Ziels in Beziehung gesetzt und nach Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten abgewogen worden. Nach Ansicht der Fraktionen ist die Darlegung der EZB zur Durchführung einer Verhältnismäßigkeitsprüfung nachvollziehbar. Die Vorgaben des Urteils seien somit erfüllt.