Masterplan zum Erhalt der Schwimmbäder
Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss unterstützt die Forderung nach Erarbeitung eines bundesweiten Masterplans zur Erhaltung, Sanierung und Verbesserung der Schwimmbäderinfrastruktur. Während der Sitzung am Mittwoch wurde einstimmig eine Beschlussempfehlung an den Bundestag beschlossen, die Petition dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) „zur Erwägung“ zu überweisen und sie den Länderparlamenten zuzuleiten.
In der von der Deutschen Lebens-Rettungs Gesellschaft e.V. (DLRG) eingebrachten Petition wird die Aufstellung eines bundesweiten Masterplans zur Rettung der Schwimmbäder gefordert. Dazu soll eine Gesellschaft gegründet werden, die die Sanierung der Bäder innerhalb eines Zeitrahmens von zehn Jahren koordiniert. Der Finanzbedarf in Höhe von etwa 14 Milliarden Euro soll den Vorstellungen der Petenten zufolge je zur Hälfte vom Bund und den Ländern getragen werden. Eine anhaltende Bäderschließung führe neben dem Rückgang der Schwimmfähigkeit in der Bevölkerung weiterhin sukzessive zu einer Rückentwicklung der Schwimm- und Badekultur und in der Folge zu einem immer weiter reduzierten Beitrag öffentlicher Bäder zur Gesundheitsbildung, zur Standortqualität, zu gesellschaftlicher Wohlfahrt und zu gesellschaftlichem Zusammenhalt, heißt es unter anderem in der Begründung zu der Petition.
Der Petitionsausschuss weist in seiner Beschlussempfehlung daraufhin, dass die Sportförderung, insbesondere die Förderung des Breitensports, „grundsätzlich in der Zuständigkeit der Länder und Kommunen liegt“. Dazu gehöre grundsätzlich auch der Erhalt und Ausbau von Sportstätten. Ferner macht der Ausschuss darauf aufmerksam, dass das BMI „in dem Bewusstsein des hohen Förderbedarfs“ punktuell die Sanierung und den Neubau von Sportstätten mit verschiedenen Förderprogrammen im Rahmen des Städtebaus unterstütze.
Nach umfassender Prüfung der Sach- und Rechtslage kommt der Petitionsausschuss dennoch zu dem Ergebnis, „dass die Petition Anlass zu einem Ersuchen an die Bundesregierung gibt, das Anliegen noch einmal zu überprüfen und nach Möglichkeiten der Abhilfe zu suchen“. Der Erhalt der Schwimmbäderinfrastruktur stelle eine gesamtstaatliche Aufgabe dar, die nicht nur von den Ländern und Kommunen zu tragen sei, sondern bei der sich auch der Bund beteiligen sollte, da es sich um eine wichtige Aufgabe der Daseinsvorsorge handle, heißt es in der Vorlage. Fraktionsübergreifend bestehe Einigkeit darüber, dass Schwimmbädern eine hohe Bedeutung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, die soziale Integration sowie die Gesundheit und Schwimmfähigkeit der Bevölkerung zukomme. „Sicheres Schwimmen ist ein wichtiges Kulturgut“, schreiben die Abgeordneten. Nach Dafürhalten des Petitionsausschusses ist es nicht hinnehmbar, „dass in einem hochzivilisierten Land wie Deutschland viele Kinder aufgrund des fehlenden Zugangs zu einem Schwimmbad nicht mehr schwimmen lernen“.
Da dringender Handlungsbedarf bestehe, würde der Petitionsausschuss ausdrücklich die Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe begrüßen und es befürworten, wenn sich Bund, Länder, Kommunen, kommunale Spitzenverbände und Vereine wie die DLRG, zeitnah an einen „Runden Tisch“ setzen würden, um gemeinsam ein nachhaltiges Konzept und einen bundesweiten Masterplan zur flächendeckenden Sicherstellung der Schwimmbadversorgung zu erarbeiten, heißt es in der Vorlage.