Mehr Staatsgeld für die Parteien
Berlin: (hib/PK) Die staatlichen Mittel für die Parteien werden erneut angepasst. Entsprechend der Entwicklung des Preisindexes der für eine Partei typischen Ausgaben wird die sogenannte absolute Obergrenze für die staatliche Parteienfinanzierung 2020 um 2,0 Prozent auf rund 197,5 Millionen Euro erhöht. Das geht aus einer Unterrichtung (19/19420) des Bundestagspräsidenten hervor.
2019 lag die absolute Obergrenze bei rund 193,6 Millionen Euro. Bei der absoluten Obergrenze handelt es sich um das jährliche Gesamtvolumen staatlicher Mittel, das allen Parteien höchstens ausgezahlt werden darf.
Entsprechend angepasst werden den Angaben zufolge auch die wählerstimmenbezogenen Förderbeträge. Vorgesehen ist eine Anhebung des Betrages für die ersten vier Millionen Wählerstimmen von zuletzt 1,03 Euro auf 1,05 Euro für das Jahr 2020. Für die weiteren Wählerstimmen wird der Betrag von 0,85 auf 0,86 Euro erhöht.