Umstrittene Regeln für Gewässerschutz
Berlin: (hib/FLA) Experten haben geplante gesetzliche Maßnahmen zum Schutz von Gewässern vor Abschwemmung von Düngemitteln aus landwirtschaftlich genutzten Flächen gegensätzlich bewertet. Das zeigte sich am Montag bei einer Anhörung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit unter der Leitung von Sylvia Kotting-Uhl (Bündnis 90/Die Grünen). Im Mittelpunkt stand dabei der Regierungsentwurf eines ersten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (19/18469). Bei einer Hangneigung von fünf Prozent und mehr soll demnach zur Böschungskante des Gewässers eine geschlossene, ganzjährig begrünte Pflanzendecke von mindestens fünf Metern Breite erhalten oder hergestellt werden.
Torsten Mertins (Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände) äußerte Zweifel an der Praktikabilität bei der Ermittlung der Hangneigung. Es sei stark zu befürchten, dass der in dem Gesetzentwurf gewählte Ansatz mit einem erheblichen Vollzugsaufwand verbunden sein werde, der regelmäßig die unteren Wasserbehörden der kreisfreien Städte und Landkreise treffen dürfte. Für die Umsetzung der Regelung müssten die zuständigen Behörden alle landwirtschaftlich genutzten Flächen an Gewässern zunächst auf ihre Neigung hin überprüfen, um die betroffenen Flächen überhaupt zu ermitteln.
Der Deutsche Bauernverband (DBV) sieht laut Steffen Pingen die Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes parallel zur am Monatsbeginn in Kraft getretenen Änderung der Düngeverordnung sehr kritisch. Der Verband habe nicht zuletzt in der aktuellen Situation kein Verständnis dafür, dass nunmehr weitere Verschärfungen im Wasserrecht in Angriff genommen werden. Er werbe dringend dafür, die Novelle auszusetzen und zunächst das neue Düngerecht in der Praxis wirken zu lassen. Sollte der Gesetzgeber an seinem Vorhaben festhalten, bedürfe es dringend der Überarbeitung der geplanten Regelungen.
Michaela Schmitz erklärte, ihr Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüße die vorgesehene Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes zur Ergänzung der vollumfänglichen Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie aus vielfältigen Gründen. So seien ausreichende Abstände zu Oberflächengewässern ein wesentlicher Schritt, um direkte Einträge von Düngemitteln in Gewässer oder ein nachträgliches Abschwemmen zu verhindern. Sie hob die Bedeutung der Gewässerrandstreifen mit Blick auf ihre Funktionen als Schutz und Puffer hervor.
Erwin Manz vom rheinland-pfälzischen Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten bescheinigte der vorgesehenen Regelung, einen zusätzlichen Beitrag zur Steigerung der Biodiversität und des naturnahen Hochwasserschutzes zu leisten. Ein größere Ausdehnung von Gewässerrandstreifen würde zu einem höheren Schutz der Gewässer beitragen. Auf jeden Fall sei für den effektiven Stoffrückhalt wichtig, dass auch kleine und kleinste Gewässer die Schutzstreifen erhielten.
Professor Lothar Scheuer (Aggerverband) wies darauf hin, dass Verbotsvorschriften formuliert werden, damit Gewässerrandstreifen ihre geforderte Funktion übernehmen können. Allerdings fielen Pflanzenschutzmittel und Düngemittel nicht unter die Verbote. Zahlreiche Untersuchungen hätten die hohe Wirksamkeit von Gewässerrandstreifen belegt. Mit ihnen solle ein weitergehender Schutz der Gewässer vor schädlichen diffusen Einträgen durch Nährstoffe wie Stickstoff und Phosphor, vor Pflanzenschutzmitteln und Sedimenteintrag erreicht werden.
Professor Henning Kage (Christian-Albrechts-Universität zu Kiel) sah den Gesetzentwurf in einigen Punkten als problematisch an. Er lenkte den Blick auch auf Drainagen, die am Stoffeintrag beteiligt seien. Er hob auf technische Innovationen ab, die dazu beitragen können, Dünger noch exakter auszubringen.
Für Julia Mußbach (NABU - Naturschutzbund Deutschland) ist die Anpassung des Wasserhaushaltsgesetzes dringendst notwendig. Der Gesetzentwurf sei aber unzureichend. Auch bei geringerer Hangneigung als fünf Prozent versickere ein Teil des gelösten Düngers im Boden und fließe mit dem Grundwasser dem angrenzenden Oberflächengewässer zu. Sie forderte zudem einen bundesweit einheitlichen Gewässerrandstreifen von zehn Metern. Auf ihm müsse der Einsatz von Düngemitteln und Pestiziden verboten werden.
Ilka Dege (Deutscher Naturschutzring - DNR) setzte sich für einen bundesweit einheitlichen, zehn Meter breiten Randstreifen auch an Gewässern ohne Hanglage ein. Nach ihrem Befund liegt die geplante Änderung nicht nur aus ökologischen, sondern auch aus ökonomischen Gründen im unmittelbaren Interesse der Bundesrepublik. Einer Nichtumsetzung des EU-Rechts stünden allein durch die Strafzahlungen Kosten gegenüber, die den Erfüllungsaufwand der geplanten Regelung um ein Vielfaches überstiegen.