Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes
Berlin: (hib/MWO) Die Stellungnahme des Bundesrates zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz - WEMoG) (19/18791) und die Gegenäußerung dazu ist Gegenstand einer Unterrichtung der Bundesregierung (19/19369). Danach beschloss der Bundesrat in seiner Sitzung Mitte Mai, Verbesserungen bei der Errichtung der Ladeinfrastruktur und eine Reihe weiterer Änderungen vorzuschlagen. Zur Ladeinfrastruktur verweist die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung auf den Entwurf eines Gesetzes zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität (Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz - GEIG), der sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren befinde. Einigen Vorschlägen stimmt die Bundesregierung nicht zu, weiteren wird teilweise zugestimmt.