Kein Aussetzen der Beratungspflicht
Berlin: (hib/AW) Die Beratungspflicht nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz und dem Paragrafen 218a Strafgesetzbuch bleibt auch während der Corona-Pandemie in Kraft. Der Familienausschuss lehnte am Mittwoch einen Antrag der Linksfraktion (19/18689) auf Aussetzung der Pflichtberatung ab. Für den Antrag stimmte außer den Linken lediglich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, alle anderen Fraktionen votierten dagegen.
Nach Ansicht der Linken ist die Pflichtberatung von schwangeren Frauen vor einem Schwangerschaftsabbruch medizinisch nicht notwendig und sollte wegen der Verbreitung des Corona-Virus nach Möglichkeit vermieden werden. Dadurch könne die medizinische Infrastruktur entlastet werden. Das Recht auf Beratung solle aber nicht beschnitten werden. In ihrem Antrag fordern die Linken zudem von der Bundesregierung eine Klarstellung gegenüber den Bundesländern, dass Schwangerschaftsabbrüche auch während der Pandemie notwendige medizinische Leistungen sind, die nicht verschoben werden dürfen. Auch die Grünen sprachen sich dafür aus, in der „Ausnahmesituation“ der Corona-Pandemie auf die Pflichtberatung zu verzichten. Sie argumentierten, Krankenhäuser hätten in verschiedenen Fällen Abbrüche mit Verweis auf die Corona-Krise verweigert.
Auf strikte Ablehnung stießen die Forderungen der Linken bei allen anderen Fraktionen. Eine Aussetzung der Beratungspflicht käme einer Aufkündigung des mühsam gefundenen gesellschaftlichen Kompromisses über Schwangerschaftsabbrüche gleich, hieß es aus der CDU/CSU. Es gebe auch keine Meldungen darüber, dass Beratungen nicht hätten durchgeführt werden können. Die Beratung sei gemäß der Gesetzeslage in einem lebensbejahenden Sinn zu führen. Die Union werde diesen Schutz für das ungeborene Leben nicht preisgeben. Nach Ansicht der AfD ist der Antrag der Linken gar ein „hinterhältiger Versuch“, die Beratungspflicht auszuhebeln und Schwangerschaftsabbrüche auszuweiten. Die SPD wies darauf hin, dass Abbrüche auch während der Corona-Pandemie zu den medizinisch notwendigen Eingriffen gehörten, da sie nicht planbar seien. Dies sei unbestritten. Die Beratung werde derzeit in vielen Fällen telefonisch oder online durchgeführt, die Bescheinigungen per Post oder Fax zugestellt. In diesem Sinne argumentierte auch die FDP. Zudem seien Beratungen auch unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln möglich und sollten, wenn von den Schwangeren gewünscht, auch durchgeführt werden.