Zusätzliche Mittel für Sofortkredite
Berlin: (hib/HLE) Das Bundesministerium der Finanzen hat auf Antrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung im Haushaltsjahr 2020 bis zu einer Höhe von zehn Milliarden Euro erteilt. In einer von der Bundesregierung vorgelegten Unterrichtung (19/18634) heißt es, die außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung diene der Abdeckung eines Risikos aus der Inanspruchnahme des Bundes im Zusammenhang mit dem KfW-Sonderprogramm 2020. Dabei gehe es um eine Ergänzung durch einen KfW-Schnellkredit (Liquiditätshilfe insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, die aufgrund der Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten). In der Unterrichtung heißt es weiter, kleine und mittlere Unternehmen würden eine zentrale Säule der deutschen Wirtschaft darstellen und hätten Millionen von Beschäftigten. Angesichts der bereits mehrere Wochen andauernden Beschränkungen zur Bekämpfung der Corona Pandemie wachse die Gefahr von Unternehmensinsolvenzen und Existenzgefährdungen insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen in Deutschland von Tag zu Tag. Daher sei eine schnelle Bereitstellung eines zielgerichteten Sofortkredits als Brückenfinanzierung dringend geboten gewesen, begründet die Bundesregierung die Ausnahme vom Konsultationsverfahren, was bedeutet, dass die vorherige Unterrichtung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages entfallen war.