EU-Vertragsverletzungsverfahren
Berlin: (hib/FNO) Zum 30. März 2020 waren 76 EU-Vertragsverletzungsverfahren (VVV) gegen die Bundesrepublik anhängig. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/18483) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/17642). Dabei wurden demnach 20 Verfahren wegen nicht fristgerechter Notifizierung eingeleitet, weitere 21 Verfahren wegen möglicher Falschumsetzung der EU-Richtlinien und ein Verfahren wegen möglicher unvollständiger Umsetzung. Bisher drohen nach Angaben der Bundesregierung allerdings keine Sanktionen durch die Europäischen Union, da in keinem der Verfahren die Anrufung des Europäischen Gerichtshofs beschlossen wurde. Die einzelnen Vertragsverletzungsverfahren sind in der Antwort tabellarisch aufgeführt, einschließlich den Vorwürfen der Europäischen Kommission und den betroffenen Ressorts.