Verzicht auf Erhöhung der Diäten
Berlin: (hib/PK) Die Bundestagsabgeordneten verzichten in diesem Jahr angesichts der Coronakrise auf die planmäßige Erhöhung ihrer Diäten. Alle Fraktionen verständigten sich auf einen Gesetzentwurf (19/18701) zur Aussetzung des Anpassungsverfahrens für das Jahr 2020.
Das Verfahren zur Anpassung der Abgeordnetenentschädigung orientiert sich an der vom Statistischen Bundesamt ermittelten Lohnentwicklung des Vorjahres. Die Diäten werden regulär jeweils zur Jahresmitte entsprechend der allgemeinen Lohnentwicklung angepasst.
Zuletzt wurden die Diäten der Bundestagsabgeordneten zum 1. Juli 2019 um 3,1 Prozent oder rund 303 Euro auf rund 10.083 Euro im Monat erhöht.