Neue Beschlussfähigkeit im Bundestag
Berlin: (hib/PK) Angesichts der Coronaepidemie ist die Geschäftsordnung des Bundestages befristet geändert worden. Bis zum 30. September 2020 ist das Parlament auch dann beschlussfähig, wenn mehr als ein Viertel seiner Mitglieder im Sitzungssaal anwesend ist. Bisher müssen mehr als die Hälfte der Abgeordneten anwesend sein.
Das Plenum billigte am Mittwoch diese Beschlussempfehlung des Geschäftsordnungsausschusses (19/18126) mit den Stimmen von Union, SPD, FDP, Linken und Grünen bei Enthaltungen von einzelnen AfD-Abgeordneten.
Für die Ausschüsse gilt eine vergleichbare Regelung. Sie sind ebenfalls beschlussfähig, wenn mehr als ein Viertel der Mitglieder an der Sitzung teilnehmen oder über elektronische Kommunikationsmittel zugeschaltet sind.
Bei öffentlichen Ausschussberatungen und Anhörungen kann der Öffentlichkeit der Zugang ausschließlich durch elektronische Übermittlungswege gewährt werden.
Die Neuregelung gilt bis zum 30. September 2020. Sie kann vorher jederzeit durch einen Beschluss des Bundestages aufgehoben werden.