Keine Anerkennung von Klimaflüchtlingen
Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung plant nicht, die „Flucht vor klimatischen Bedingungen und Veränderungen“ als Asylgrund anzuerkennen und eine entsprechende Rechtsänderung vorzunehmen. Menschen in Drittstaaten, die allein aufgrund der negativen Folgen des Klimawandels ihre Heimat verließen, seien nach derzeitigem Vertragsvölkerrecht keine Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention, schreibt sie in einer Antwort (19/17039) auf eine Kleine Anfrage (19/16666) der AfD-Fraktion zur neuen Fachkommission „Fluchtursachen“. Diese hatte sich am 2. Oktober konstituiert und soll bis Ende 2020 Ursachen von Flucht und irregulärer Migration identifizieren und Vorschläge für eine Minderung der Fluchtursachen erarbeiten.
Die 24 Mitglieder der Kommission sind nach Angaben der Bundesregierung „anhand ihrer Kompetenz und Expertise“ ausgewählt worden. „Bei der Zusammensetzung wurde Wert auf eine möglichst große Bandbreite fachlicher Expertise gelegt sowie auf die Einbeziehung von Kompetenz aus Wissenschaft und Praxis“, betont sie. Bis Ende 2020 seien insgesamt sechs Sitzungen vorgesehen, dazwischen tagten die Mitglieder ein- bis zweimal pro Quartal in Arbeitsgruppen. Im Haushaltsjahr 2020 stünden dafür Mittel in Höhe von einer Millionen Euro zur Verfügung.