FDP-Steuersenkungsvorschläge abgelehnt
Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss hat am Mittwoch ein von der FDP-Fraktion vorgeschlagenes umfangreiches Steuersenkungspaket abgelehnt. In der von der neuen Ausschussvorsitzenden Katja Hessel (FDP) geleiteten Sitzung stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen gegen den von der FDP-Fraktion eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes - Steuerentlastungsgesetz 2020 (19/16830). Die FDP- und AfD-Fraktion stimmten dafür.
Dem Entwurf zufolge soll der Tarif der Einkommensteuer so „gestreckt“ werden, dass man erst bei einem deutlich höheren Einkommen als jetzt den Spitzensteuersatz zahlen muss und auch mit darunterliegenden Einkommen jeweils erst später in einen höheren Steuertarif kommt. Die FDP-Fraktion begründet ihren Vorstoß damit, dass die Steuerquote in Deutschland, also der Anteil des Steueraufkommens an der Wirtschaftsleistung des Landes, Jahr für Jahr steige. 2014, im ersten Jahr mit einem gesamtstaatlich ausgeglichenen Haushalt, habe die Steuerquote 22,01 Prozent betragen. Laut der Steuerschätzung der Bundesregierung solle sie bis 2024 auf 23,58 Prozent steigen. „Dieser unaufhörlichen Steigerungsspirale muss etwas entgegengesetzt werden“, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs.
Ziel ist es nach den Worten der Antragsteller, den Tarif „gerechter“ zu gestalten. „Einerseits soll die Steuerlast nicht am stärksten bei den kleinen und mittleren Einkommen ansteigen und andererseits soll nicht die Mitte der Gesellschaft mit einem Teil ihres Einkommens den Spitzensteuersatz zahlen müssen.“ Die gestreckten Tarife sollen nach dem Willen der FDP-Fraktion bereits für das laufende Jahr gelten. Darüber hinaus solle in den Folgejahren der sogenannte Mittelstandsbauch, also die relativ hohe Besteuerung mittlerer Einkommen, „schrittweise und haushaltsverträglich weiter abgeschmolzen werden“. Ziel sei „ein linear-progressiver Tarif ohne Stufen“.
In der Aussprache erklärte die CDU/CSU-Fraktion, das Thema habe eine umfassendere Betrachtung verdient. Einiges werde in dem Entwurf gar nicht angesprochen. Die SPD-Fraktion bewertete den Entwurf als unausgewogen. Es müsse außerdem über eine stärkere Belastung höherer Einkommen und Vermögen gesprochen werden. Die von der FDP-Fraktion in Aussicht gestellte Entlastung sei nicht gegenfinanziert. Die AfD-Fraktion widersprach der SPD-Fraktion. Eine soziale Unausgewogenheit sei in dem Entwurf der FDP-Fraktion nicht zu erkennen, da inzwischen selbst Durchschnittsverdiener den Spitzensteuersatz zahlen müssten. Der Haushaltsüberschuss von 17 Milliarden Euro sei eine gute Gegenfinanzierung, so die AfD-Fraktion.
Der gesamtstaatliche Überschuss ist nach Ansicht der FDP-Fraktion einer der Gründe, warum die Debatte an Fahrt gewinnt. Der Spitzensteuersatz beginne viel zu früh und fresse sich immer weiter in die Mitte der Gesellschaft hinein. Das Steuersystem insgesamt sei „extrem leistungsfeindlich“.
Die Linksfraktion kritisierte, die Entlastungswirkung finde insbesondere bei höheren Einkommen statt. Zwar sei es richtig, dass der Spitzensteuersatz später greifen müsse, aber er müsse dann erhöht werden. Kleine und mittlere Einkommen könnten durch eine Anhebung des Grundfreibetrages entlastet werden, schlug die Linksfraktion vor.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erklärte, es müsse über Gegenfinanzierung und Umverteilungswirkung des FDP-Vorschlags geredet werden. Bei einem Bruttogehalt von 90.000 Euro gebe es bei dem FDP-Vorschlag eine Entlastung von 3.000 Euro. „Das ist nicht das, was wir brauchen“, so ein Sprecher der Fraktion, der eine Entlastung im unteren und mittleren Einkommensbereich forderte. Vorstellbar sei, dass Geringverdiener eine Auszahlung durch das Finanzamt erhalten würden. Für untere Einkommensbereiche wäre diese auch als „tax credit“ bekannte Methode zielführend.